Entwicklung und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes

Die Rotwildhegegemeinschaft Soonwald ist gemäß § 13 Abs. 2 Landesjagdgesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch die Abgrenzungsverfügung der oberen Jagdbehörde vom 13. August 2013 errichtet worden. Die konstituierende Versammlung der Mitglieder der Hegegemeinschaft fand am 25. Januar 2014 statt. Mitglieder sind alle jagdausübungsberechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb des Abgrenzungsgebietes.

Rotwildbewirtschaftungsbezirk „Vorderer Hunsrück“. Zum Vergrößern bitte anklicken.

Das Gebiet der Hegegemeinschaft umfasst eine Fläche von insgesamt 22.734 ha, aufgeteilt in 50 Jagdbezirke. Davon entfallen rund 7.500 ha auf Flächen des Staatsforstes. Die RHG Soonwald ist damit die größte Hegegemeinschaft im Rotwildbewirtschaftungsbezirk „Vorderer Hunsrück“. Ziel der Hegegemeinschaft ist die jagdbezirksübergreifende Bewirtschaftung von Rotwild nach einheitlichen Grundsätzen. Wesentlicher Bestandteil des Aufgabenspektrums einer Hegegemeinschaft ist, wie sich bereits aus dem Namen ergibt, die Hege des Rotwildes.

Unter Hege versteht man die Summe aller Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landwirtschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Dabei sollen Wildschäden vermieden werden.

Die wesentliche Aufgabe der Hegegemeinschaft ist es, auf Basis einer Bestandsschätzung des Frühjahreswildbestandes und eines einheitlichen Bejagungskonzeptes den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne für die einzelnen Jagdbezirke für das jeweilige Jagdjahr festzusetzen und die Erfüllung des Abschussplanes durch geeignete Methoden zu überwachen. Auf dem Gebiet der Hegegemeinschaft wurden in den vergangenen Jahren ca. 550-570 Stück Rotwild erlegt.