In Rheinland-Pfalz ist gemäß § 13 LJG das Vorkommen von Rotwild auf sogenannte Bewirtschaftungsbezirke beschränkt. Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke soll Rotwild nicht vorkommen. Die gesetzliche Regelung sieht dazu sogar vor, dass außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke vorkommendes Rotwild vollständig erlegt werden muss (Totalabschuss). Eine Ausnahme gilt lediglich für vorkommende Hirsche, da diesen wegen des genetischen Austauschs die Möglichkeit zur weiträumigen Bewegung gegeben werden soll. In der Praxis versucht man jedoch insbesondere in den Randbereichen des Bewirtschaftungsbezirks praktikable Lösungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Totalabschuss auf lokaler Ebene zu finden.

Die Rotwildhegegemeinschaft Soonwald ist Teil des Rotwildbewirtschaftungsbezirks „Vorderer Hunsrück“ und beinhaltet wesentliche Teile des früheren Rotwildkerngebietes Soonwald. Sie wurde durch die Abgrenzungsverfügung der Oberen Jagdbehörde vom 19.8.2013 errichtet. Auch die übrigen Teile des Rotwildbewirtschaftungsbezirks sind bereits abgegrenzt. Die Abgrenzungsverfügung ist beigefügt.

Abgrenzungsverfügung Download: 20130819soonwald